Wie hoch ist eigentlich das Urlaubsentgelt bei Kurzarbeit?

Das Urlaubsentgelt wird gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs berechnet, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.Nach § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG bleiben dabei Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit eintreten, für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Das heißt, zuvor angeordnete Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Urlaubsentgelts, das der Arbeitnehmer während eines Urlaubs bezieht, der auf die Kurzarbeit folgt.