Meine Kompetenzschwerpunkte
Meine Kompetenz-schwerpunkte
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses erklärt. Je nachdem, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, sind vor der Aussprache einer Kündigung verschiedene Aspekte und Fristen zu berücksichtigen.
Ist die Kündigungsfrist eingehalten worden und wurde der Kündigungsschutz beachtet? Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben?
Lassen Sie sich zu diesen Aspekten anwaltlich beraten um keine Fristen zu verpassen und Ihren Anspruch auf eine angemessene Abfindung geltend zu machen.
Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, dabei sollten auch die Rahmenbedingungen der Kündigung festgelegt werden, d.h. z.B. der Inhalt und die Bewertung des Arbeitszeugnisses, variable Vergütungsbestandteile, vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten, für den Fall, dass Sie ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wollen, eine evtl. Freistellung und noch einiges mehr. Im Gegensatz zu einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag immer eine zweiseitige Regelung, die für beide Seiten Vorteile haben kann und mit der beide einverstanden sein müssen. Allerdings gilt es bei Aufhebungsverträgen immer das Risiko einer Sperrzeit oder andere drohende Rechtsnachteile für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu beachten.
Gerne berate und vertrete ich Sie, damit Sie Risiken und Nachteile vermeiden und eine für ihre Lebenssituation bestmögliche Regelung vereinbaren.Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Eine Abmahnung ist meistens Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung und kann daher u.U. sehr nachteilig für Sie sein.
Eine Abmahnung wird auch erst dann ausgesprochen, wenn es schon ernsthafte Schwierigkeiten, etwa aufgrund von Konflikten, im Arbeitsverhältnis gibt. Oft kann diese daher ein Anstoß sein, auszuloten, ob es nicht eine finanziell attraktive Möglichkeit gibt, aus dem belasteten Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Spätestens wenn Ihr Arbeitgeber so formal reagiert, wird es Zeit, etwas zu unternehmen. Lassen Sie daher die Abmahnung in jedem Fall prüfen. Abwarten und darauf hoffen, dass es schon wieder besser wird, hilft nicht.
Selbst wenn es einen wahren Kern der Abmahnung geben sollte, werden bei der Erteilung oft Fehler gemacht, die es Ihnen ermöglichen, trotzdem erfolgreich die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen. Den Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte haben Sie natürlich erst recht, wenn die gegen Sie erhobenen Vorwürfe gar nicht stimmen. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Wenn eine Kündigung droht oder sogar schon ausgesprochen ist, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung zu erzielen ist. Die Abfindung ist für Sie wichtig, um wirtschaftliche Nachteile abzufangen und vielleicht auch Genugtuung zu erfahren.
Als sog. „Regelabfindung“ gilt 1/2 des Brutto-Gehalts je Beschäftigungsjahr. Dies kann Ihnen eine erste Orientierung geben und ist einfach zu berechnen. Wie hoch die zu erzielende Abfindung in Ihrem besonderen Fall genau ist, bleibt jedoch Verhandlungssache und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es kommt u.a. darauf an, wie Ihre Erfolgsaussichten für den Fall einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung wären, ob Sie ggf. Sonderkündigungsschutz haben, ob Ihr Arbeitsverhältnis besonders kurz oder besonders lang ist oder inwieweit neben dem monatlichen (Grund-)Gehalt auch Sonderzahlungen, wie z.B. variable Vergütungen oder ein Dienstwagen zu berücksichtigen sind.
In den allermeisten Fällen bleibt es nicht bei dem ersten Angebot, dass man Ihnen macht, auch nicht bei einer Sozialplanabfindung. Es lohnt sich also, wenn Sie sich rechtzeitig beraten lassen, gerne unterstütze ich Sie dabei, das Beste für Sie herauszuholen. Als Ihr Anwalt gehört es auch zu meinen Aufgaben, die Angemessenheit und Vollständigkeit einer möglichen Abfindungsvereinbarung zu beurteilen.
Die Höhe einer angemessenen Abfindung richtet sich natürlich nach den besonderen Umständen Ihres Falls. Dabei ist zu beachten, dass eine Abfindung kein Arbeitsentgelt darstellt und daher auch keine Sozialabgaben infrage kommen, jedoch unterliegt eine Abfindungszahlung der Besteuerung entsprechend den Regeln des Lohnsteuerabzugs.
Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind bei Führungskräften, wie leitenden Angestellten, Managern, Geschäftsführern und Vorständen komplexer, oft sind Wettbewerbsverbote und eine damit verbundene Karenzentschädigung, variable Vergütungen, Aktienoptionspläne, eine Auslandsentsendung u.ä. zu berücksichtigen.
Es geht aber nicht nur darum, sondern auch um strategische Überlegungen, eine diskrete Verhandlungsführung und den Schutz Ihrer Reputation.
Konflikte sind auch den Arbeits- oder Dienstverhältnissen von leitenden Angestellten und Führungskräften nicht fremd, oft werden Kompetenzen und Führungsaufgaben beschnitten und Arbeitsgebiete verändert. Hier kommt es nicht nur auf eine gute arbeitsrechtliche Strategie, sondern auch auf eine erfolgreiche Konfliktlösung an.
Nutzen Sie meine mehr als 25 jährige Erfahrung in der erfolgreichen Beratung und Vertretung von Führungskräften und meine zusätzliche Expertise als Coach.
Wenn das Arbeitseinkommen wegfällt oder droht wegzufallen, ist es wichtig zu wissen, wie es finanziell weitergeht:
Gerne berate ich Sie bzgl. Ihres Anspruchs auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld, einen Rentenantrag möglicherweise für eine Erwerbsminderungsrente, den Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte(r) oder einen Gleichstellungsantrag und helfe Ihnen, sich bestmöglich vorzubereiten und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz und im Zusammenhang mit den genannten sozialrechtlichen Schnittstellen sind seit vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit.
Sie leiden unter Konflikten am Arbeitsplatz, sind Mobbing, Bossing oder Straining ausgesetzt und / oder einer Überbelastung? Dagegen können Sie etwas tun.
Auch psychische oder psychosomatische Erkrankungen am Arbeitsplatz sind längst kein Tabuthema mehr und erfordern oft eine begleitende Beratung und Vertretung, mit Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten stimme ich mich dabei eng ab.
Gerade Konflikte am Arbeitsplatz und Überbelastung können für Sie sehr belastend sein, besonders in diesen Fällen brauchen Sie einen kompetenten Vertreter an Ihrer Seite, um Ihre Rechte zu wahren und das Beste aus der Situation zu machen.
Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren eines Arbeitnehmers durch seine Kollegen oder durch einen Vorgesetzen (BAG 15.1.1997 AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972). Diese Situation stellt für den betroffenen Arbeitnehmer oft eine schwere psychische Belastung dar, die im Einzelfall auch gesundheitliche Probleme / Schäden hervorrufen kann.
Welche Rechte Sie als Opfer von Mobbing haben, richtet sich meistens nach der Intensität der gegen Sie verübten Handlungen / gegen Sie gerichteten Handlungsweisen.
Die Beweislast bei Mobbing-Konstellationen liegt beim Arbeitnehmer bzw. dem Opfer von Mobbing. Das bedeutet, dass vor Gericht konkret und genau dargelegt werden muss, dass es sich bei dem Verhalten um rechtswidrige, diskriminierende und systematische Handlungen handelt.
Meine Arbeit hat mir gezeigt, dass es in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten besonders auf die Beziehungen der Beteiligten ankommt und oft nicht nur eine juristische Herangehensweise allein zum Ziel führt.
Konflikte und Veränderungen werden in herausfordernden Lebenssituationen wie z.B. einer Kündigung oft als besonders belastend erlebt. Viele weitere Aspekte spielen dabei neben der rein arbeitsrechtlichen Situation eine wichtige Rolle. Solche Veränderungsprozesse gilt es daher professionell über die juristische Beratung hinaus zu begleiten.
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt, ergänzt durch meine zusätzliche Qualifikation als Coach:
Elemente aus dem Coaching lassen sich auf Wunsch gut bei meiner anwaltlichen Arbeit implementieren, um Ihnen zu helfen, nicht nur nach möglichen rechtlichen Ansprüchen zu suchen und diese durchzusetzen, sondern dabei auch auf die eigenen Ziele zu schauen und wichtige Entscheidungen vorzubereiten. Gerne begleite ich Sie auch neben, nach oder statt meiner anwaltlichen Arbeit in einem reinen Coaching.
Ich bin davon überzeugt, dass bei aller Härte und Konsequenz, die gerade in der anwaltlichen Arbeit oft dazu gehört, nur gute Beziehungen Ihren beruflichen und privaten Erfolg sichern!